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Die Höhe meines Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

 

Gesetzlich versicherte Personen: 

Die ersten Stunden  (Probatorik) werden von den Versicherungen ohne Antrag übernommen. Dies auch dann, wenn Probatorikstunden bei mehr als einem Therapeuten stattfinden. 

Eine nach der Probatorik stattfindende Therapie bedarf der Bewilligung durch die Krankenversicherung. Diese erfolgt in der Regel.  

Privat versicherte Personen: 

Die einzelnen privaten Krankenversicherungen bieten eine Vielzahl von Tarifen zur Kostenübernahme von Psychotherapien an. Bitte erkundigen Sie sich vor der Aufnahme einer Therapie über die vertraglichen Gegebenheiten, die in Ihrem Fall zutreffen. 


Selbstzahler
Die Abrechnung von Selbstzahlern erfolgt analog der geltenden Gebührenordnung. 

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